1. Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch mich schriftlich bestätigt werden. Eine mündliche Aufhebung dieser Schriftformklausel ist unwirksam.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der mir erteilte Auftrag durch mich schriftlich bestätigt wird oder ich durch Auslieferung zu erkennen gebe, dass ich den Auftrag angenommen haben.
3. Preise
Die von mir genannten Preise gelten vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisänderungen durch Lieferanten bzw. Änderungen der Devisenwechselkurse auf täglicher Basis bei Produkten, die in Fremdwährungen bezogen werden zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Lieferung
Lieferkosten:
Der Versandkostenanteil für Lieferungen innerhalb Deutschlands beträgt 6,90 € inkl. Mehrwertsteuer. Versandkosten bei größeren Mengen, Versandkosten in Länder innerhalb der EU, sowie Versandkosten zuzüglich Verzollung in europäische Drittländer werden nach Aufwand berechnet.
Lieferzeiten und Liefertermine
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE durch Zulieferanten und Hersteller. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE zu vertreten sind, gleichgültig ob diese Ereignisse bei COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE, dessen Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag, soweit nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten.
COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
5. Versand und Gefahrenübergabe
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE noch andere Leistungen, z. B. Versendungskosten übernommen hat. Soweit Versicherungen für die Lieferteile zu Gunsten von COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE beim Transportunternehmer bestehen, werden diese im Schadensfall an den Kunden abgetreten. Gleiches gilt für etwaige weitergehende Haftung des Transportunternehmers gegenüber COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE als Versender.
6. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Barzahlung.
Bei einer ständigen Geschäftsverbindung kann ein Kontokorrent vereinbart werden. Wechsel werden nicht entgegengenommen.
Zahlungsverzögerung
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE berechtigt, diesen geltend zu machen. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, bzw. damit in Verzug gerät, ein Scheck nicht eingelöst wird oder wenn mir andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, bin ich berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers oder die Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Käufers nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mein Eigentum. Der Kunde darf die gelieferte Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen und Beschlagnahme, hat der Kunde mich unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Dritte ist unverzüglich auf meinen Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bin ich zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch mich gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf meiner noch nicht bezahlten Waren werden im Voraus zur Sicherung an mich abgetreten. Für den Fall, dass die Waren durch den Kunden mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von mir gelieferten Waren als abgetreten. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen mir gegenüber nachkommt.
8. Gewährleistung
Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, die die Tauglichkeit der Ware bei normaler Verwendung aufheben oder erheblich mindern, soweit die Gewährleistung nicht durch den Vorlieferanten eingeschränkt oder aufgehoben wurde. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe und chemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Unter Ausschluss weiterer Ansprüche werden alle diejenigen Teile unentgeltlich nach beliebigem Ermessen unterliegender Wahl meinerseits ausgebessert, neu geliefert oder gutgeschrieben, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist mir unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile fallen in mein Eigentum, solange Eigentumsvorbehalt meinerseits besteht. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Ware verlässt in geprüftem Zustand mein Haus.
Transportschäden
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Anlieferung sowohl auf Beschädigung als auch auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Die Mängel sind unverzüglich dem Zusteller (z. B. Paketdienst oder Spediteur) anzuzeigen und auf den Frachtpapieren zu vermerken. Ferner sind mir Mängel und Transportschäden innerhalb von 7 Tagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Die beschädigte Ware bleibt bis zur Begutachtung durch einen Sachverständigen beim Empfänger. Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden.
Sonderbestellungen
Waren, welche auf besonderen Wunsch des Kunden bestellt worden sind, gelten als Sonderbestellung. Sie sind grundsätzlich vom Umtausch bzw. von der Gutschrift ausgeschlossen.
Ratschläge, Hinweise und Informationen
Die Haftung für Ratschläge, Hinweise und Informationen ist ausgeschlossen und zwar auch dann, wenn sie im Rahmen der Einweisung erfolgt.
9. Werbung
Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung Werbung der Firma COMTEC - COMPUTER, TECHNOLOGY & MORE per Telefax oder E-Mail ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.
10. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, gelten die jeweils gültigen Lizenzbedingungen der einzelnen Hersteller.
11. Ungültigkeitsausschluss
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine ungültige Bestimmung ist sodann durch eine gültige Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile und für sämtliche Verpflichtungen ist Hildesheim.
Haftungsausschluss
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